Richter-Tools

Richter-Tools sind zurück.

Juristische Rechner für Richter, Staatsanwälte und Anwälte — neu gebaut, für iPhone und Android. Die App rechnet nach dem Gesetz und zeigt den Weg dorthin. Offline, ohne Anmeldung. Kein Server, außer zum einmaligen Laden des Erkennungsmodells der Anonymisierungshilfe.

Beta-Test läuft

Die neue Fassung wird derzeit auf iPhone und Android getestet. Die Veröffentlichung im App Store und bei Google Play folgt.

Keine KI im Urteil. Aber ein Rechner, der mitdenkt.

Rechnet, rät nicht

Feste Regeln aus dem Gesetz, kein Sprachmodell. Dieselbe Eingabe ergibt immer dasselbe Ergebnis — mit Rechenweg und Vorschrift.

Bleibt auf dem Gerät

Keine Anmeldung. Die Rechner arbeiten ohne Server und im Flugmodus vollständig — auch in der Sitzung: Was nachgeschlagen oder gerechnet wird, verlässt das Gerät nicht. Nur die Anonymisierungshilfe lädt, wenn sie freigeschaltet wird, einmalig ein Erkennungsmodell von dieser Website; auch dabei verlässt kein Dokument das Gerät.

Sagt, was sie nicht weiß

Wo es auf den Ort, eine Gemeinde oder eine offene Rechtsfrage ankommt, steht das da — statt eines Datums, das nur sicher aussieht.

Derzeitiger Leistungsumfang

Stand 8. Oktober 2026, Beta-Fassung. Der Umfang wächst mit dem Test; einzelne Werkzeuge erreichen die Tester erst mit dem nächsten Testbuild.

Fristen

  • Fristberechnung§§ 187, 188, 193 BGB mit den Feiertagen aller sechzehn Länder, einundzwanzig Vorlagen, Rechenweg; Hinweise auf Brückentag, Schulferien und Urlaub am Fristende; Eintrag in den Kalender
  • Zugestellt am …die gängigen Fristen ab Zustellung auf einen Blick
  • Kündigungsfristenspätester Zugang; § 622 und § 573c BGB, Miete, Pacht und Dienstverhältnis nach Stichtag

Strafverfahren

  • Urteilsabsetzungsfrist§ 275 StPO, nach Hauptverhandlungstagen
  • Unterbrechung der Hauptverhandlung§ 229 StPO, drei Wochen oder ein Monat

Strafrecht

  • Strafrahmenüber 600 Delikte: Rahmen, Verbrechen oder Vergehen, Versuch, Milderung nach § 49 StGB mit den vertypten Milderungsgründen, Antrag, tätige Reue
  • Nicht geringe Menge86 Stoffe nach BtMG und KCanG, Grenzwert mit Gericht und Fundstelle, Vielfaches
  • Geringe Menge§ 31a BtMG: Gerichtswerte und Richtlinien der Länder
  • GesamtstrafeZäsurwirkung, Gruppen, Rahmen, Gesamtgeldstrafe
  • Vorwegvollzug§ 67 Abs. 2 StGB, mit dem Satz für den Tenor
  • StrafzeitStrafende, Zweidrittel- und Halbstrafenzeitpunkt
  • Sperrfrist§ 69a StGB: Mindestmaß und Ende der Sperre
  • BlutalkoholWidmark-Formel und Rückrechnung, Höchst- und Mindestwert

Zivilverfahren

  • SpruchfristVerkündungstermin, mit Satz fürs Protokoll
  • Kfz-SchadenReparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand nach dem Vier-Stufen-Modell des BGH
  • MitverschuldenSchaden und Quote: was zugesprochen wird

Kosten und Tenor

  • ProzesskostenGericht und Anwälte nach GKG und RVG: Mahnverfahren bis Revision, Vergleich mit Mehrwert, Kostenquote
  • GebührenGebührentatbestände frei zusammenstellen; Vergleich streitiges Urteil, Anerkenntnis, Versäumnisurteil
  • Kostenquote bei StreitgenossenBaumbach’sche Formel, auch mit Widerklage und Drittwiderbeklagten; Hauptsache, Kosten, Vollstreckbarkeit, Streitwert
  • TeilklagerücknahmeQuoten- und Mehrkostenmethode nebeneinander
  • Hilfsaufrechnunggestaffelte Gegenforderungen: Zugesprochenes, Streitwert, Kostenquote
  • Kostenquote je Instanzerste Instanz und Berufung getrennt

Arbeitsrecht

  • Kündigungsschutzklage§ 4 KSchG, auch bei zustimmungspflichtiger Kündigung
  • Anhörung des Betriebsrats§ 102 BetrVG: eine Woche, bei außerordentlicher Kündigung drei Tage
  • Kündigungsfrist§ 622 BGB mit Staffel: spätester Zugang

Verwaltungsrecht

  • VerwaltungsaktBekanntgabe nach § 41 VwVfG, Widerspruchs- und Klagefrist; am Wochenende beide Lesarten

Sozialrecht

  • SozialbescheidBekanntgabe nach § 37 SGB X, Widerspruchs- und Klagefrist

Finanzrecht

  • SteuerbescheidBekanntgabe nach § 122 AO, Einspruchs- und Klagefrist
  • SteuerverjährungFestsetzung und Zahlung: Beginn und Regelende, Ablaufhemmung als Prüfliste

Datum und Alter

  • DatumsdifferenzAbstand zweier Tage
  • Alter an einem Stichtagvollendetes Lebensjahr und die Altersgrenzen, die daran hängen
  • Empfängniszeit§ 1600d Abs. 3 BGB

Gesetze und Nachweise

  • Wortlaut21 Gesetze vom Grundgesetz bis zum RVG, ohne Netz durchsuchbar
  • Rechercheergebnissezu offenen Rechtsfragen: Rechtsprechung und Schrifttum mit Fundstelle – keine Rechtsberatung
  • RechtsstandStand der Gesetze und Prüfdaten der Tabellen, in der App einsehbar
  • Ergebnis teilenjedes Ergebnis mit Eingaben und Rechenweg als Text

Dokumente

  • Anonymisierungshilfeersetzt in Texten und Word-Dokumenten Namen, Anschriften und Aktenzeichen durch Platzhalter – als Vorbereitung und nur auf dem Gerät; gesondert freizuschalten, lädt dabei einmalig ein Erkennungsmodell

Im Schrifttum vorgestellt

Die Vorgängerfassung der App ist vorgestellt bei Orth/Pabst/Paschke, § 18 „Apps zur Unterstützung gerichtlicher Tätigkeit“, in: Riehm/Dörr (Hrsg.), Digitalisierung und Zivilverfahren, 2. Aufl. 2026, Rn. 18 ff. (De Gruyter).

Die neue Fassung hält sich an die dort entwickelten Maßstäbe: Sie ist Hilfsmittel und weist zu jedem Ergebnis den Rechenweg aus, sodass es nachvollzogen und überprüft werden kann (Rn. 15 f.). Sie verarbeitet keine Daten außerhalb des Geräts. Mehrere der dort gesammelten Anregungen aus der Richterschaft (Rn. 44) sind umgesetzt, darunter die Baumbach'sche Formel und die Prozesskosten bei überschießendem Vergleichswert.

Ein Beispiel

Die Kündigung einer Wohnung muss spätestens am dritten Werktag des Monats zugehen. Der Samstag zählt dabei mit — das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Aber was gilt, wenn der dritte Werktag selbst ein Samstag ist? Das hat er offengelassen, und die Kommentare sind gespalten.

Richter-Tools zeigt in diesem Fall kein Datum, sondern zwei — mit den Fundstellen und dem Hinweis, welches die sichere Seite ist. Entscheiden muss, wer das Ergebnis verwendet.

Auf welchem Recht die App steht

Die Gesetzestexte stammen von gesetze-im-internet.de. Die App zeigt, auf welchem Stand sie sind und wann ihre Tabellen zuletzt geprüft wurden. Wo eine Auslegung mehrere vertretbare Auffassungen zulässt, legt sie grundsätzlich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugrunde — und sagt das.

Richter-Tools weist hin und unterstützt, es garantiert nichts. Für die richtige Auswahl und die korrekte Berechnung bleibt verantwortlich, wer das Ergebnis verwendet.